HACCP Wissensdatenbank

Kostenlose Leitfäden und Praxistipps für Lebensmittelbetriebe — von den gesetzlichen Grundlagen bis zur branchenspezifischen Umsetzung.

Grundlagen

Das HACCP-System verstehen – von den Grundprinzipien bis zur rechtssicheren Umsetzung.

Nach Branche

Branchenspezifische HACCP-Leitfäden – zugeschnitten auf die Anforderungen Ihres Betriebs.

Fachthemen

Detailwissen zu den wichtigsten HACCP-Fachbereichen für die tägliche Praxis.

Praxis & Tools

Konkrete Hilfsmittel und digitale Lösungen für den Alltag im Lebensmittelbetrieb.

HACCP-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um HACCP, Lebensmittelhygiene und Eigenkontrolle, kurz und verständlich erklärt.

HACCP
Hazard Analysis and Critical Control Points, ein systematisches Verfahren, mit dem Lebensmittelbetriebe gesundheitliche Gefahren erkennen, bewerten und an den entscheidenden Stellen beherrschen. Nach VO (EG) Nr. 852/2004 für nahezu jeden Betrieb Pflicht.
Kritischer Kontrollpunkt (CCP)
Ein Prozessschritt, an dem eine Gefahr verhindert, beseitigt oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden muss, zum Beispiel Erhitzen oder Kühlung. Wird ein CCP nicht beherrscht, droht ein unmittelbares Gesundheitsrisiko.
Gefahrenanalyse
Der erste HACCP-Grundsatz: Für jeden Prozessschritt werden biologische, chemische und physikalische Gefahren erfasst und nach Wahrscheinlichkeit und Schwere bewertet.
Kritischer Grenzwert
Ein messbarer Wert, der einen kritischen Kontrollpunkt von sicher zu unsicher trennt, etwa eine Kerntemperatur von 72 °C oder eine Kühltemperatur von 7 °C.
Eigenkontrolle
Die gesetzlich vorgeschriebene Selbstüberwachung eines Lebensmittelbetriebs nach VO (EG) Nr. 852/2004: laufende Kontrollen von Temperatur, Hygiene, Wareneingang und Reinigung samt Dokumentation.
Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG)
Die einmalige Belehrung vor der ersten Tätigkeit mit offenen Lebensmitteln, die nur das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durchführt. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannt.
Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG)
Die Wiederholung der Infektionsschutzbelehrung mindestens alle 2 Jahre, die der Arbeitgeber betriebsintern oder online durchführen darf.
Kühlkette
Die lückenlose Einhaltung vorgeschriebener Kühltemperaturen von der Anlieferung bis zur Ausgabe. Jede Unterbrechung ist zu dokumentieren und zu bewerten.
Rückstellprobe
Eine Speiseprobe aus der Gemeinschaftsverpflegung, die mindestens 7 Tage bei −18 °C aufbewahrt wird, um bei einem Krankheitsausbruch die Ursache klären zu können.
Korrekturmaßnahme
Die festgelegte Handlung, wenn ein kritischer Grenzwert überschritten wird, zum Beispiel Ware sperren, nachkühlen oder entsorgen. Sie ist zu dokumentieren.
Verifizierung
Die regelmäßige Überprüfung, ob das HACCP-System in der Praxis wirksam ist, etwa durch interne Audits, Kalibrierung der Messgeräte oder Laborproben.
Allergenkennzeichnung
Die Pflicht nach der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011), die 14 Hauptallergene für alle abgegebenen Lebensmittel auszuweisen, auch bei loser Ware in der Gastronomie.
Gute Hygienepraxis (GHP)
Die grundlegenden Basishygienemaßnahmen wie Personal-, Betriebs- und Reinigungshygiene, auf denen ein HACCP-Konzept aufbaut. Auch Präventivprogramm genannt.
Codex Alimentarius
Das internationale Regelwerk von WHO und FAO, das die sieben HACCP-Grundsätze und den CCP-Entscheidungsbaum definiert und weltweit als Referenz dient.
Hygienebeauftragter
Die im Betrieb benannte Person, die operativ für Lebensmittelhygiene und die Umsetzung des HACCP-Konzepts verantwortlich ist. Eine feste Mindestqualifikation schreibt das EU-Recht nicht vor.
Teilnahmebescheinigung
Der Nachweis über eine absolvierte Hygieneschulung, der bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Sie ersetzt nicht die behördliche Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG.

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