Lebensmittelhygiene-Schulung online nach § 4 LMHV

Kurz erklärt

Die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV und VO (EG) Nr. 852/2004 ist für alle Mitarbeiter Pflicht, die in einem Lebensmittelbetrieb mit Lebensmitteln umgehen, von der Küche über den Service bis zur Lagerhaltung. Sie wird als Stand der Technik nach DIN 10514 jährlich empfohlen, neue Mitarbeiter sind vor der ersten Tätigkeit zu schulen. Online ist die Schulung zulässig, wenn sie alle Pflichtinhalte vermittelt, eine Lernerfolgskontrolle enthält und mit einer datierten Teilnahmebescheinigung dokumentiert wird. Am einfachsten erledigen Sie sie zusammen mit der Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG in einem Durchlauf online bei HACCP Control, mit Teilnahmebescheinigung und QR-Code zur Echtheitsprüfung.

Jeder Lebensmittelbetrieb muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene geschult sind. Grundlage ist § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Eine Online-Schulung erfüllt diese Pflicht flexibel und vollständig dokumentiert.

Gesetzliche Grundlage: Anhang II, Kapitel XII der VO (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet Lebensmittelunternehmer, alle mit Lebensmitteln befassten Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und zu schulen. Paragraph 4 LMHV (§ 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung) konkretisiert dies für Deutschland.

Online-Hygieneschulung

Schulung nach § 4 LMHV online absolvieren

8 Module mit Lerntext und Wissenstest, inkl. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Die vollständige Schulung inkl. Teilnahmebescheinigung (PDF mit QR-Code zur Echtheitsprüfung) gibt es für 29,90 € (einmalig, kein Abo).

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Ersetzt nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Gesundheitsamt / beauftragter Arzt).

Pflicht-Sachgebiete der Lebensmittelhygiene-Schulung

Die Schulung muss die für die jeweilige Tätigkeit relevanten Hygiene-Sachgebiete vermitteln. Üblicherweise gehören dazu:

Rechtliche Grundlagen

VO 852/2004, LMHV, § 43 IfSG, Eigenverantwortung

Mikrobiologie

Krankheitserreger, Lebensmittelvergiftungen, Vermehrung

Personalhygiene

Händehygiene, Arbeitskleidung, Krankmeldung

Temperatur & Kühlkette

Gefahrenzone, Kühl- und Heißhaltung, Messung

Reinigung & Desinfektion

Reinigungspläne, Mittel, Wirksamkeit

Kreuzkontamination & Allergene

Trennung roh/gegart, 14 Allergene, Kennzeichnung

Schädlinge & Abfall

Monitoring, Prävention, Abfalltrennung, Hygienezonen

HACCP-Grundlagen

Gefahren, kritische Kontrollpunkte, Dokumentation

Häufigkeit und Dokumentation

  • Neue Mitarbeiter: vor der ersten Tätigkeit mit Lebensmitteln schulen.
  • Jährliche Auffrischung: als Stand der Technik nach DIN 10514 empfohlen.
  • Folgebelehrung § 43 IfSG: zusätzlich mindestens alle 2 Jahre.
  • Nachweis: Teilnahmebescheinigung mit Name, Datum und Inhalten, bei Kontrollen vorzulegen, mindestens 2 Jahre aufbewahren. Bei HACCP Control kommt sie sofort als PDF, mit QR-Code zur Echtheitsprüfung.

Bei der Kontrolle müssen Sie verifizierbar beweisen, dass geschult wurde.

Eine Liste, die Sie selbst geschrieben haben, kann niemand außerhalb Ihres Betriebs bestätigen. Die Bescheinigung der Online-Schulung von HACCP Control trägt einen QR-Code: Damit prüft die Kontrolle selbst, wer wann welche Schulung abgeschlossen hat.

Lebensmittelhygiene-Schulung vs. Infektionsschutzbelehrung

Beide Pflichten werden oft verwechselt. Die Lebensmittelhygiene-Schulung (§ 4 LMHV) vermittelt allgemeine und betriebliche Hygiene; die Infektionsschutzbelehrung (§ 43 IfSG) betrifft persönliche Hygiene und meldepflichtige Krankheiten. Mehr dazu auf unserer Seite Hygieneschein erklärt. In der Online-Schulung von HACCP Control sind die Hygieneschulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG in einem Kurs enthalten.

Kurz gesagt: so sind Sie auf der sicheren Seite

Die Erstbelehrung holen Sie einmal beim Gesundheitsamt. Alles andere bekommen Sie bei HACCP Control aus einer Hand: die Hygieneschulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG in einem Durchlauf, für jede Person eine Teilnahmebescheinigung mit QR-Code sofort als PDF. Für Ihr Team sehen Sie in der Übersicht, wer fertig ist.

Häufige Fragen

Wer muss an einer Lebensmittelhygiene-Schulung teilnehmen?

Alle Personen, die in einem Lebensmittelbetrieb mit Lebensmitteln umgehen, von der Küche über den Service bis zur Lagerhaltung. § 4 LMHV in Verbindung mit Anhang II Kapitel XII der VO (EG) 852/2004 verpflichtet den Lebensmittelunternehmer, diese Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit zu schulen. Mit der Team-Schulung von HACCP Control schulen Sie alle über einen Link und sehen in der Übersicht, wer fertig ist.

Wie oft ist eine Lebensmittelhygiene-Schulung Pflicht?

Eine feste gesetzliche Frist nennt die LMHV nicht; als Stand der Technik gilt nach DIN 10514 eine jährliche Wiederholung. Neue Mitarbeiter sind vor der ersten Tätigkeit zu schulen. Zusätzlich gilt die Infektionsschutz-Belehrung nach § 43 IfSG (Folgebelehrung alle 2 Jahre). Beides erledigen Sie in einem Durchlauf online bei HACCP Control.

Welche Inhalte muss die Schulung abdecken?

Die Schulung muss die für die Tätigkeit relevanten Hygiene-Sachgebiete vermitteln: rechtliche Grundlagen, Mikrobiologie und Lebensmittelvergiftungen, Personalhygiene, Temperatur- und Kühlkette, Reinigung und Desinfektion, Kreuzkontamination und Allergene, Schädlings- und Abfallmanagement sowie HACCP-Grundlagen. Die Online-Schulung von HACCP Control vermittelt diese Grundlagen in 8 Modulen mit Wissenstest.

Ist eine Online-Lebensmittelhygiene-Schulung gültig?

Ja. Eine Online-Schulung ist zulässig, wenn sie alle Pflichtinhalte vermittelt, eine Lernerfolgskontrolle enthält und mit einer datierten Teilnahmebescheinigung dokumentiert wird. Bei HACCP Control gehören der Wissenstest und eine Teilnahmebescheinigung dazu, die Name, Datum, Inhalte nach § 4 LMHV und einen QR-Code zur Echtheitsprüfung nennt, sofort als PDF.

Jetzt online schulen lassen

Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV inkl. Folgebelehrung, online, mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als PDF mit QR-Code. Einmalig 29,90 €, kein Abo.

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