Allergenkennzeichnung: Pflichten für Gastronomie und Lebensmittelbetriebe

Rund 6 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten. Seit 2014 verpflichtet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) alle Betriebe, die Lebensmittel direkt an Verbraucher abgeben — auch die Gastronomie — zur vollständigen Kennzeichnung der 14 Hauptallergene.

Wichtig: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung ist nicht nur ein Bußgeldrisiko — bei allergischen Reaktionen von Gästen haften Betreiber zivilrechtlich. Ein anaphylaktischer Schock durch nicht gekennzeichnete Allergene kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die 14 EU-Hauptallergene

🌾
Gluten

Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel

🦐
Krebstiere

Garnelen, Krabben, Hummer, Langusten

🥚
Eier

Alle Eier und Eiprodukte

🐟
Fisch

Alle Fischarten und Fischprodukte

🥜
Erdnüsse

Erdnüsse und Erdnussöl (nicht kalt gepresst)

🫘
Soja

Sojabohnen und alle Sojaprodukte

🥛
Milch / Laktose

Milch und alle Milchprodukte

🌰
Schalenfrüchte

Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pistazien u. a.

🥬
Sellerie

Knolle, Stange, Samen und alle Zubereitungen

🟡
Senf

Senfkörner, Senföl, Senfmehl

Sesam

Sesamsamen und Sesamöl

💨
Sulfite / SO₂

Über 10 mg/kg — in Wein, Trockenfrüchten, Essig

🌸
Lupine

Lupinenmehl und -samen

🦑
Weichtiere

Muscheln, Austern, Tintenfisch, Schnecken

Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie

Für lose Lebensmittel (Speisen in der Gastronomie) sieht die LMIV flexible Kennzeichnungsmöglichkeiten vor:

  • Schriftlich in der Speisekarte — direkt beim Gericht angegeben
  • Aushang im Betrieb — gut sichtbar und gut lesbar
  • Digital — QR-Code oder Tablet am Tisch
  • Mündlich durch Servicepersonal — nur wenn ein schriftliches Dokument sofort vorlegt werden kann

Allergenmanagement als HACCP-Aufgabe

Allergenmanagement ist integraler Bestandteil eines vollständigen HACCP-Konzepts:

  • Rezepturen für jedes Gericht mit vollständiger Zutatenliste führen
  • Zulieferer müssen Allergene in Zutaten vollständig deklarieren
  • Kreuzkontaminationsrisiken identifizieren und Maßnahmen dokumentieren
  • Alle Mitarbeiter im Umgang mit Allergien schulen
  • Bei Rezepturänderungen Allergendokumentation sofort aktualisieren

Häufige Fragen

Welche 14 Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Sulfite (>10 mg/kg), Lupine und Weichtiere — gemäß Anhang II der LMIV VO (EU) Nr. 1169/2011.

Gilt die Allergenkennzeichnungspflicht auch für die Gastronomie?

Ja. Seit Dezember 2014 müssen auch Restaurants, Imbisse, Bäckereien und Kantinen die 14 Hauptallergene für alle angebotenen Speisen kennzeichnen.

Wie müssen Allergene in der Gastronomie kommuniziert werden?

Schriftlich in der Speisekarte, per Aushang, digital (QR-Code) oder mündlich (nur wenn ein schriftliches Dokument sofort vorlegt werden kann).

Was sind die Konsequenzen bei fehlender Allergenkennzeichnung?

Bußgelder bis zu 100.000 Euro, zivilrechtliche Haftung bei allergischen Reaktionen und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen.

Müssen auch Spuren durch Kreuzkontamination gekennzeichnet werden?

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber vom BVL und den meisten Behörden dringend empfohlen — z. B. 'Kann Spuren von Nüssen enthalten'. Dies schützt haftungsrechtlich.

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