Hygieneschein online machen: Was ist das — und welchen brauchst du?
„Hygieneschein" ist kein offizieller Rechtsbegriff — es ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff. Je nachdem, wer fragt, sind damit zwei verschiedene Pflichten gemeint, die oft verwechselt werden. Hier erfährst du, was wirklich dahintersteckt und welchen Nachweis du brauchst.
Kurz gesagt: Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht (1) eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG (früher „Gesundheitszeugnis") und (2) eine Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV. Das eine ersetzt das andere nicht.
Die zwei „Hygienescheine" — und der Unterschied
1. Gesundheitszeugnis / Infektionsschutzbelehrung (§ 43 IfSG)
Pflicht vor der ersten Tätigkeit mit Lebensmitteln. Die Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1) führt ausschließlich das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durch — sie geht nicht online. Danach folgt alle 2 Jahre eine Folgebelehrung(§ 43 Abs. 4), die der Arbeitgeber bzw. online durchführen darf.
2. Lebensmittelhygiene-Schulung (§ 4 LMHV / VO (EG) 852/2004)
Pflicht für alle Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt — jährlich empfohlen (Stand der Technik nach DIN 10514). Vermittelt Lebensmittelhygiene, Personalhygiene, Temperaturen, Reinigung und HACCP-Grundlagen. Online zulässig, mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als Nachweis.
Online-Hygieneschulung
Hygieneschulung + Folgebelehrung online erledigen
Erledige die jährliche Hygieneschulung (§ 4 LMHV) und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG in einem Durchlauf. Starte mit einer kostenlosen Vorschau; die vollständige Schulung inkl. Teilnahmebescheinigung (PDF) schaltest du für 29,90 € frei.
Kostenlose Vorschau starten →Ersetzt nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Gesundheitsamt / beauftragter Arzt).
Welchen Hygieneschein brauchst du?
- Du fängst neu in einem Lebensmittelbetrieb an: zuerst die Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG) beim Gesundheitsamt, dann die Hygieneschulung (§ 4 LMHV).
- Du arbeitest bereits und die 2 Jahre sind um: Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG) — online möglich.
- Jährliche Auffrischung im Betrieb: Lebensmittelhygiene-Schulung (§ 4 LMHV) — online möglich.
- Du bist Arbeitgeber: Du musst Belehrung und Schulung sicherstellen und dokumentieren (Nachweispflicht).
Wo bekomme ich welchen Nachweis?
| Nachweis | Wo / wie | Online? |
|---|---|---|
| Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG) | Gesundheitsamt oder beauftragter Arzt | Nein |
| Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG) | Arbeitgeber / Online-Anbieter | Ja |
| Hygieneschulung (§ 4 LMHV) | Arbeitgeber / Online-Anbieter | Ja |
Häufige Fragen zum Hygieneschein
Was ist ein Hygieneschein?
„Hygieneschein“ ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern ein umgangssprachlicher Sammelbegriff. Gemeint sind meist zwei Dinge: die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG (früher „Gesundheitszeugnis“) und die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV. Beide sind Pflicht für Personen, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten.
Brauche ich einen Hygieneschein für die Gastronomie?
Ja. Wer in Küche, Service, Theke oder Imbiss mit offenen Lebensmitteln umgeht, benötigt eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG (vor Tätigkeitsbeginn, danach alle 2 Jahre) und muss in Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV / VO (EG) 852/2004 geschult sein (jährlich empfohlen).
Kann ich den Hygieneschein online machen?
Teilweise. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG („Gesundheitszeugnis“) darf nur das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durchführen — die geht nicht online. Die Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG) und die Hygieneschulung (§ 4 LMHV) sind online zulässig und werden mit einer Teilnahmebescheinigung dokumentiert.
Was kostet ein Hygieneschein?
Die behördliche Erstbelehrung beim Gesundheitsamt kostet je nach Stadt etwa 20–40 €. Die jährliche Online-Hygieneschulung inkl. Folgebelehrung gibt es bei HACCP Control nach einer kostenlosen Vorschau für einmalig 29,90 € pro Person mit Teilnahmebescheinigung als PDF.
Wie lange ist ein Hygieneschein gültig?
Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG gilt bei Tätigkeitsbeginn unbegrenzt, muss aber durch eine Folgebelehrung alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV wird jährlich empfohlen (Stand der Technik nach DIN 10514).
Quellen
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Jährliche Hygieneschulung und Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG) online absolvieren — mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als PDF. Kostenlose Vorschau, dann 29,90 €.
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