Made in Germany · Für deutsche Betriebe, nach deutschem Recht · Europaweit im Einsatz

Kostenloser Selbstcheck

Bin ich kontrollbereit?

11 ehrliche Fragen zu dem, was die amtliche Lebensmittelkontrolle wirklich prüft. In rund 2 Minuten siehst du deine Ampel und bekommst zu jeder Lücke eine konkrete Empfehlung. Kostenlos, anonym, ohne Anmeldung.

0 / 11 beantwortet

Personal & Schulung

Haben alle Mitarbeitenden mit Lebensmittelkontakt die Erstbelehrung nach § 43 IfSG (vor Arbeitsbeginn), und läuft die Folgebelehrung mindestens alle 2 Jahre dokumentiert?

Pflicht

Sind alle, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, nach § 4 LMHV / VO (EG) 852/2004 hygieneschulungspflichtig geschult, mit Nachweis?

Pflicht

Ist geregelt, dass Erkrankte (Durchfall, Hepatitis A/E, infizierte Wunden …) nach § 42 IfSG nicht mit Lebensmitteln arbeiten und das sofort melden, plus Hand- und Kleidungshygiene?

Pflicht

Küche & Prozesse

Prüfst du eingehende Ware systematisch auf Temperatur, MHD und Zustand und dokumentierst das?

Werden Kühl- und Tiefkühltemperaturen eingehalten und regelmäßig gemessen und dokumentiert (Kühlen, Tiefkühlen, Warmhalten)?

Pflicht

Gibt es einen schriftlichen Reinigungs- und Desinfektionsplan (was, womit, wie oft, wer) und wird die Durchführung dokumentiert?

Läuft ein regelmäßiges Schädlingsmonitoring nach Plan (Köder, Fallen, Indikatoren) mit Dokumentation und Maßnahmen bei Befall?

Sind die 14 Hauptallergene je Speise oder Produkt erfasst und für Gäste verfügbar (bei loser Ware schriftlich oder mündlich mit vorliegender Dokumentation und Hinweis)?

Konzept & Nachweise

Hast du ein schriftliches, betriebsangepasstes Eigenkontrollkonzept nach HACCP-Grundsätzen (Gefahrenanalyse, kritische Kontrollpunkte, Grenzwerte, Überwachung, Korrekturmaßnahmen) mit laufenden Aufzeichnungen?

Pflicht

Kannst du zu jedem Produkt lückenlos eine Stufe zurück (Lieferant) und eine Stufe vor (gewerblicher Abnehmer) belegen, mit aufbewahrten Lieferscheinen und Rechnungen?

Sind Flächen und Geräte intakt und leicht zu reinigen, Handwaschbecken mit Warmwasser, Seife und Einmalhandtüchern vorhanden, und werden Abfälle in verschließbaren Behältern entsorgt?

Beantworte alle 11 Fragen, dann erscheint hier dein Ergebnis mit Ampel und Handlungsplan.

Dieser Selbstcheck ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis von § 43 / § 42 IfSG, § 4 LMHV, VO (EG) 852/2004 und 853/2004 sowie der LMIV. Er ersetzt weder die amtliche Kontrolle noch eine Rechtsberatung. Ein grünes Ergebnis bedeutet „keine offensichtlichen Lücken im Selbstcheck", keine Garantie für das Bestehen einer Kontrolle.

Häufige Fragen

Was prüft die Lebensmittelkontrolle?

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert unangekündigt und risikoorientiert vor allem die Betriebshygiene, die Eigenkontrolle nach HACCP samt Dokumentation, Kühlketten und Temperaturen, Personalhygiene und Schulungsnachweise, Reinigung, Schädlingsmonitoring, Allergeninformation und die Rückverfolgbarkeit. Laut BVL-Statistik ist die Betriebshygiene der häufigste Beanstandungsgrund.

Wie oft muss die Hygieneschulung wiederholt werden?

Die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG ist mindestens alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber durchzuführen und zu dokumentieren. Die Hygieneschulung nach § 4 LMHV hat keinen festen gesetzlichen Intervall, eine jährliche Wiederholung gilt aber als anerkannte Praxis. Beides sind zwei verschiedene Pflichten.

Ist eine Online-Hygieneschulung zulässig?

Für die Schulung nach § 4 LMHV und VO (EG) 852/2004 ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, es zählt eine angemessene Schulung, daher ist sie online zulässig. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG dagegen erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt und kann von einer reinen Schulung nicht ersetzt werden.

Ersetzt dieser Selbstcheck die amtliche Kontrolle?

Nein. Der Selbstcheck ist eine Orientierung, die typische Prüf-Domänen abfragt und Lücken sichtbar macht. Er ersetzt weder die amtliche Kontrolle noch eine individuelle Rechtsberatung.