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Transparenz

Rechtsgrundlage und Gültigkeit: nachlesen statt glauben

Ein Schulungsnachweis ist nur so viel wert wie die Rechtsgrundlage dahinter. Deshalb legen wir hier offen, worauf unsere Schulungen beruhen, was sie ausdrücklich nicht ersetzen und wie du jede einzelne Aussage selbst überprüfen kannst: im Gesetzestext, am Nachweis und beim Aussteller.

Drei Pflichten, sauber auseinandergehalten

Rund um Lebensmittelhygiene gibt es drei verschiedene gesetzliche Pflichten. Viele Anbieter vermischen sie. Wir halten sie auseinander, weil nur so klar wird, was du bei uns bekommst und was nicht.

§ 4 LMHV + VO (EG) 852/2004

Hygieneschulung

✓ inklusive

Wer mit Lebensmitteln umgeht, braucht eine angemessene Schulung in Lebensmittelhygiene. Auch hier gibt es keine Formvorgabe, in der Praxis wird eine jährliche Auffrischung erwartet.

Deckt unsere Hygieneschulung ab, inklusive Wissenstest und jährlicher Erinnerung.

§ 43 Abs. 4 IfSG

Folgebelehrung (alle 2 Jahre)

✓ inklusive

Der Arbeitgeber muss Beschäftigte nach der Erstbelehrung regelmäßig erneut belehren, alle zwei Jahre. Das Gesetz schreibt dafür keine bestimmte Form vor.

Deckt unsere Hygieneschulung ab, mit dokumentiertem Nachweis für die Betriebsakte.

§ 43 Abs. 1 IfSG

Erstbelehrung (früher „Gesundheitszeugnis")

Gesundheitsamt

Vor der allerersten Tätigkeit mit Lebensmitteln nötig. Sie erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.

Decken wir nicht ab, und das kann auch kein anderer reiner Online-Schulungsanbieter. Die Erstbelehrung bleibt beim Gesundheitsamt.

Warum hier kein „Anerkennungs-Siegel" steht

Für Online-Hygieneschulungen nach § 4 LMHV gibt es in Deutschland kein amtliches Anerkennungsverfahren. Keine Behörde vergibt dafür ein Siegel. Wer trotzdem mit „amtlich anerkannt" oder „behördlich zertifiziert" wirbt, verspricht etwas, das es in dieser Form nicht gibt.

Was bei einer Kontrolle wirklich zählt: eine inhaltlich angemessene Schulung und ein Nachweis mit allen Pflichtangaben. Beides kannst du bei uns nachprüfen, Punkt für Punkt.

So prüfst du uns selbst

Vertrauen ist gut, Nachprüfen ist besser. Drei unabhängige Wege, keine davon braucht ein Konto bei uns:

1.Gesetzestexte im Original lesen

Alles, was wir hier behaupten, steht öffentlich im Gesetz. Hier die Originalquellen, direkt beim Bundesministerium der Justiz und im EU-Amtsblatt:

2.Jeden Nachweis in Sekunden verifizieren

Jede Bescheinigung trägt eine Prüfnummer und einen QR-Code. Arbeitgeber und Kontrolleure scannen ihn und sehen sofort, ob der Nachweis echt ist, für wen und wann er ausgestellt wurde. Ein kopiertes PDF fliegt damit auf.

Zur öffentlichen Prüfseite

3.Den Aussteller prüfen

Hinter HACCP Control steht ein deutsches Unternehmen mit vollständigem Impressum und unabhängigen Kundenbewertungen auf Trustpilot. Kein anonymer Anbieter, kein Briefkasten im Ausland.

Was auf jedem unserer Nachweise steht

Ein Nachweis ohne diese Angaben nützt bei der Kontrolle wenig. Unsere Bescheinigungen enthalten deshalb immer:

  • Vollständiger Name der geschulten Person
  • Datum der Schulung und des bestandenen Wissenstests
  • Die konkrete Rechtsgrundlage (§ 4 LMHV, VO (EG) 852/2004, § 43 Abs. 4 IfSG)
  • Aussteller mit vollständiger Anschrift
  • Prüfnummer und QR-Code zur Echtheitsprüfung

Schulung auf dieser Grundlage starten

Hygieneschulung nach § 4 LMHV und Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG in einem Durchlauf, mit Wissenstest, QR-prüfbarem Nachweis und jährlicher Erinnerung. In 23 Sprachen.

Du vergleichst noch Anbieter? Im Anbieter-Ratgeber findest du die Kriterien, an denen du seriöse Angebote erkennst.

Häufige Fragen

Ist eine Online-Hygieneschulung überhaupt gültig?

Ja. § 4 LMHV und die VO (EG) 852/2004 verlangen eine angemessene Schulung, schreiben aber keine Form vor. Auch die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG hat keine Formvorgabe. Beides darf online stattfinden. Nur die einmalige Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG läuft über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt.

Warum werbt ihr nicht mit „amtlich anerkannt"?

Weil es für Online-Hygieneschulungen kein amtliches Anerkennungsverfahren gibt. Anbieter, die so werben, versprechen ein Siegel, das keine Behörde vergibt. Entscheidend für die Kontrolle ist etwas anderes: inhaltlich angemessene Schulung und ein Nachweis mit allen Pflichtangaben. Genau das liefern wir, und genau das kannst du hier selbst nachprüfen.

Wie kann ein Arbeitgeber oder Kontrolleur den Nachweis prüfen?

Jede Bescheinigung trägt eine Prüfnummer und einen QR-Code. Ein Scan führt auf unsere öffentliche Prüfseite, die anzeigt, ob die Bescheinigung echt ist, für wen und wann sie ausgestellt wurde. Das dauert wenige Sekunden und braucht kein Konto.

Ersetzt eure Schulung die Erstbelehrung nach § 43 IfSG?

Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG vor der ersten Tätigkeit gibt es nur beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Unsere Schulung deckt die beiden wiederkehrenden Pflichten ab: die Hygieneschulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG.

Wer steht hinter HACCP Control?

HACCP Control ist ein Produkt der FORMM Media & Marketing UG mit Sitz in Deutschland. Alle Angaben zum Betreiber stehen im Impressum, unabhängige Kundenbewertungen auf Trustpilot.