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Gesundheitszeugnis für Lebensmittel: was online geht und was nicht

Kurz erklärt

Das umgangssprachliche Gesundheitszeugnis ist die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Sie erfolgt einmalig vor Tätigkeitsbeginn persönlich beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt und ist online nicht möglich. Online zulässig und sinnvoll sind dagegen die jährliche Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG (alle 2 Jahre). Beides absolvierst du bei HACCP Control mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung.

Rund um Lebensmittel werden drei Dinge oft verwechselt: das Gesundheitszeugnis, die Infektionsschutzbelehrung und die Hygieneschulung. Das ist verständlich, denn die Begriffe überschneiden sich. Wer weiß, was wann fällig ist und was davon online geht, spart Zeit und hat bei der Kontrolle den richtigen Nachweis parat.

Gesundheitszeugnis, Folgebelehrung und Hygieneschulung im Vergleich

Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG)Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG)Hygieneschulung (§ 4 LMHV)
Auch genanntGesundheitszeugnisAuffrischung der BelehrungLebensmittelhygiene-Schulung
Wer führt es durch?Gesundheitsamt oder beauftragter ArztArbeitgeber (auch online)Arbeitgeber oder Schulungsanbieter (online)
Wie oft?Einmalig, vor der ersten TätigkeitMindestens alle 2 JahreRegelmäßig, jährlich empfohlen
Online möglich?NeinJaJa
NachweisBescheinigung vom GesundheitsamtTeilnahmebescheinigungTeilnahmebescheinigung

Wichtig zur Ehrlichkeit: Die einmalige Erstbelehrung (das eigentliche Gesundheitszeugnis) kann und darf niemand online ersetzen. Wer sie noch nicht hat, vereinbart einen Termin beim Gesundheitsamt seiner Stadt. HACCP Control übernimmt die Teile, die online zulässig sind: die Hygieneschulung und die Folgebelehrung.

Online-Hygieneschulung

Hygieneschulung und Folgebelehrung online erledigen

8 Module mit Lerntext und Wissenstest, inkl. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Am Ende gibt es die Teilnahmebescheinigung als PDF, bei Kontrollen vorlegbar. Einmalig 29,90 Euro pro Person, kein Abo.

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Ersetzt nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Gesundheitsamt oder beauftragter Arzt).

Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG braucht, wer beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt: in Gastronomie und Küche, in Bäckerei und Metzgerei, an Theke und Bar, bei Caterern, in Kantinen sowie in Kita- und Pflegeküchen. Auch Aushilfen und Saisonkräfte müssen vor der ersten Tätigkeit belehrt sein.

So gehst du vor

  1. Erstbelehrung (einmalig): Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren, dort erhältst du die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG.
  2. Hygieneschulung (laufend): die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV, jährlich empfohlen, online mit Teilnahmebescheinigung.
  3. Folgebelehrung (alle 2 Jahre): die Auffrischung nach § 43 Abs. 4 IfSG, online zulässig, ebenfalls mit Bescheinigung.

Häufige Fragen

Kann ich das Gesundheitszeugnis online machen?

Nein. Das umgangssprachliche Gesundheitszeugnis ist die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG und muss vor der ersten Tätigkeit persönlich beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt erfolgen. Online zulässig sind die jährliche Hygieneschulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG alle 2 Jahre.

Gesundheitszeugnis oder Hygieneschulung: was brauche ich?

Meist beides, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Vor Tätigkeitsbeginn die einmalige Erstbelehrung (Gesundheitszeugnis) beim Gesundheitsamt. Danach laufend die Hygieneschulung nach § 4 LMHV (jährlich empfohlen) und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG (alle 2 Jahre), die online möglich sind.

Wie oft muss das Gesundheitszeugnis aufgefrischt werden?

Die Erstbelehrung selbst wird nicht wiederholt. Die Auffrischung ist die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG, die der Arbeitgeber mindestens alle 2 Jahre durchführt. Sie darf online erfolgen und wird mit einer Teilnahmebescheinigung dokumentiert.

Was kostet das Gesundheitszeugnis?

Die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt kostet je nach Kommune meist etwa 20 bis 40 Euro. Die Online-Hygieneschulung inkl. Folgebelehrung mit Teilnahmebescheinigung gibt es bei HACCP Control einmalig für 29,90 Euro pro Person.

Hygieneschulung und Folgebelehrung online erledigen

Online, mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als PDF. Einmalig 29,90 Euro pro Person, kein Abo. Die Erstbelehrung übernimmt weiterhin das Gesundheitsamt.

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