Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG: online alle 2 Jahre
Die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG ist die Auffrischung der Infektionsschutzbelehrung. Sie ist mindestens alle 2 Jahre Pflicht und darf der Arbeitgeber selbst durchführen, auch online. Bei HACCP Control absolvierst du sie zusammen mit der Hygieneschulung nach § 4 LMHV, mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als PDF, für einmalig 29,90 Euro pro Person. Nur die erstmalige Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG erfolgt weiterhin beim Gesundheitsamt.
Nach der einmaligen Erstbelehrung beim Gesundheitsamt muss die Belehrung regelmäßig aufgefrischt werden. Diese Auffrischung ist die Folgebelehrung. Sie stellt sicher, dass alle im Betrieb die Regeln zu Tätigkeitsverboten und Meldepflichten aktuell kennen, und ist ein häufiger Prüfpunkt bei Lebensmittelkontrollen.
Gut zu wissen: Die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG und die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV lassen sich in einem Durchlauf erledigen. Unsere Online-Schulung deckt beide Pflichten mit einer einzigen Teilnahmebescheinigung ab.
Online-Hygieneschulung
Folgebelehrung jetzt online auffrischen
8 Module mit Lerntext und Wissenstest, inkl. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Sofort starten, in etwa 20 bis 40 Minuten fertig, danach die Teilnahmebescheinigung als PDF. Einmalig 29,90 Euro pro Person.
Online-Schulung starten →Ersetzt nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Gesundheitsamt oder beauftragter Arzt).
So läuft die Online-Folgebelehrung ab
- Starten: Namen eingeben und die Schulung öffnen, kein Konto nötig.
- Lernen: die Module inkl. Infektionsschutz-Inhalten nach § 43 IfSG durchgehen.
- Wissenstest: die Fragen mit mindestens 70 Prozent richtig beantworten.
- Nachweis: die Teilnahmebescheinigung als PDF herunterladen, mit QR-Code zur Echtheitsprüfung.
Für mehrere Mitarbeiter auf einmal, mit gesammelten Nachweisen und einer Rechnung auf die Firma, eignet sich die Team-Schulung. Wer Fristen automatisch im Blick behalten möchte, nutzt zusätzlich die HACCP-Software von HACCP Control.
Häufige Fragen
Wie oft ist die Folgebelehrung fällig?
Die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG ist mindestens alle 2 Jahre Pflicht, gerechnet ab der letzten Belehrung. Der Arbeitgeber muss sie durchführen und dokumentieren.
Kann ich die Folgebelehrung online machen?
Ja. Anders als die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG darf die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG durch den Arbeitgeber erfolgen, auch online. Am Ende steht eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis.
Wer führt die Folgebelehrung durch?
Der Arbeitgeber ist verantwortlich. Er kann sie selbst durchführen oder einen Online-Schulungsanbieter nutzen. Wichtig ist, dass Inhalt und Nachweis den Anforderungen des § 43 IfSG entsprechen.
Was kostet die Folgebelehrung online?
Bei HACCP Control kostet die Online-Hygieneschulung inkl. Folgebelehrung und Teilnahmebescheinigung einmalig 29,90 Euro pro Person, ohne Abo.
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