Weiterbildung

Weiterbildung zum HACCP-Beauftragten

Das HACCP-System Ihres Betriebs sicher verantworten: rund 4,5 Stunden im eigenen Tempo, Zertifikat sofort als PDF, prüfbar per QR-Code.

Was die Weiterbildung abdeckt

  • HACCP-Grundsätze nach VO (EG) 852/2004
  • Eigenkontrollsystem aufbauen und führen
  1. Weiterbildung buchen und sofort starten

    699 €, einmalig, kein Abo

  • Rund 4,5 Stunden
  • Ohne Vorkenntnisse
  • Zertifikat sofort als PDF
  • Per QR-Code prüfbar

Geld-zurück-Garantie

Sichere Zahlung überstripe· SSL-verschlüsselt

Für wen diese Weiterbildung gedacht ist

  • Qualitätsmanagement und QM-Beauftragte in Lebensmittelbetrieben
  • Küchenleitung, Betriebsleitung und Inhaber
  • Mitglieder des HACCP-Teams und alle, die das Eigenkontrollsystem verantworten
  • Ohne Vorkenntnisse verständlich, mit Beispielen aus dem Betriebsalltag
Für alle Mitarbeiter: die jährliche Online-Hygieneschulung→

Bei Kontrolle und Audit in Sekunden prüfbar

Zertifikat HACCP-Beauftragter

Annette Weber

Abschlusstest bestanden · per QR-Code prüfbar

QR-Code scannen: gültig, in Sekunden geprüft

  • Schult in der Anwendung der HACCP-Grundsätze gemäß VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel XII Nr. 2
  • Inhalte an den HACCP-Grundsätzen des Codex Alimentarius und am anerkannten Stand der Technik (DIN 10514) orientiert
  • Mit Abschlusstest als Erfolgskontrolle (Bestehensgrenze 75 %) und Zertifikat als Nachweis, bei Kontrollen und Audits vorlegbar
  • Jedes Zertifikat online überprüfbar: der QR-Code auf dem PDF führt zur Echtheitsprüfung
  • Die Verantwortung für das betriebliche HACCP-System verbleibt beim Lebensmittelunternehmer (Art. 17 VO (EG) Nr. 178/2002)

Für HACCP-Beauftragte gibt es keine amtliche Zulassung. Entscheidend ist, dass die verantwortliche Person das nötige Wissen hat und der Betrieb das dokumentieren kann.

Passt neben den Betrieb

  • Rund 4,5 Stunden, ohne feste Termine und ohne Präsenztermine
  • In mehreren Sitzungen lernen: jederzeit unterbrechbar und später weitermachen
  • Ohne Vorkenntnisse, Fachbegriffe werden im Kurs erklärt
Was Sie zur Teilnahme brauchen
Berufliche Vorerfahrung
Keine. Der Kurs richtet sich an alle, die das Eigenkontrollsystem verantworten oder diese Aufgabe übernehmen sollen. Eine Bestellung zum HACCP-Beauftragten im Betrieb ist nicht nötig.
Schulabschluss und Ausbildung
Ein bestimmter Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sind nicht erforderlich.
Sprache
Der Kurs liegt auf Deutsch und Englisch vor. Sie sollten fachsprachliche Texte in einer der beiden Sprachen sinnerfassend lesen können, etwa Niveau B1 bis B2. Fachbegriffe werden im Kurs eingeführt und erklärt.
Fachliche Vorkenntnisse
Keine. Der Kurs beginnt bei den Grundlagen; Vorkenntnisse in Lebensmittelhygiene, Mikrobiologie oder HACCP sind nicht nötig. Hilfreich ist, dass Sie die Abläufe Ihres eigenen Betriebs kennen, denn darauf übertragen Sie das Gelernte.
Zeit und Lernform
Rund 4,5 Stunden, ohne feste Termine und ohne Präsenztermine. Ihr Fortschritt wird in Ihrem Browser gespeichert, Sie können also in mehreren Sitzungen lernen. Arbeiten Sie dafür am besten immer am selben Gerät und im selben Browser, nicht im privaten Fenster.
Technik
Ein internetfähiges Gerät (Smartphone, Tablet, Notebook oder PC) mit aktuellem Browser und Internetverbindung, die Möglichkeit PDF-Dateien anzuzeigen und zu speichern, sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Keine Installation, kein Benutzerkonto. Wegen des Umfangs ist ein größerer Bildschirm angenehmer, nötig ist er nicht.

Ihr Preis

Weiterbildung mit Zertifikat
einmalig, kein Abo, inkl. MwSt.
699 €

Geld-zurück-Garantie

Sichere Zahlung über Stripe · SSL-verschlüsselt

stripeu. v. m.

Rechnung und Steuer

  • Zu jedem Kauf eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Firmenname und USt-IdNr. können Sie im Checkout angeben

Kann ich die Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Der Betrieb zahlt
Ja. Für den Betrieb ist die Weiterbildung eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG, weil die Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.
Angestellte zahlen selbst
Wer als Angestellter selbst zahlt, setzt die Schulung als Werbungskosten nach § 9 EStG in der Steuererklärung an.
Der Arbeitgeber zahlt für Mitarbeiter
Eine vom Arbeitgeber bezahlte Pflichtschulung liegt im überwiegend betrieblichen Interesse und ist für die Mitarbeiter kein steuerpflichtiger Lohn (kein geldwerter Vorteil).
Welchen Beleg bekomme ich?
Zu jedem Kauf stellen wir eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus. Im Checkout geben Sie die Rechnungsadresse und, falls Sie eine haben, die USt-IdNr. an, damit die Rechnung alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält. Liegt sie nicht in Ihrem Postfach, schreiben Sie uns an hallo@haccp-control.com.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Den Einzelfall entscheidet der Steuerberater.

Das lernen Sie: 6 Module
  1. 1Rolle, Recht und Grundlagen
  2. 2HACCP-Methodik I: Vorbereitung und Gefahrenanalyse
  3. 3HACCP-Methodik II: Von den CCPs bis zur Dokumentation
  4. 4Der Beauftragte im Betrieb: Begehung, Kennzahlen, Audits
  5. 5Mitarbeiter schulen und Sicherheitskultur aufbauen
  6. 6Praxistransfer: das HACCP-System digital führen
Was diese Weiterbildung abdeckt
  • Alle 7 HACCP-Grundsätze und die 12 Schritte des Codex Alimentarius, mit konkreter Anleitung zur Übertragung auf den eigenen Betrieb
  • Gefahrenanalyse, kritische Lenkungspunkte und Grenzwerte bestimmen
  • Überwachung, Korrekturmaßnahmen, Verifizierung und Dokumentation im Alltag
  • Betriebsbegehung, Kennzahlen und Managementreview: Ihre Rolle im laufenden Betrieb
  • Sich auf Behördenkontrollen und Audits nach IFS oder BRCGS vorbereiten
  • Ihre Mitarbeiter selbst schulen, inklusive Qualifikationsmatrix und Erfolgskontrolle
  • Das HACCP-System digital führen und Nachweise auf Knopfdruck vorlegen
  • Zertifikat als PDF, per QR-Code online überprüfbar
Wichtig zur Abgrenzung
  • Diese Weiterbildung richtet sich an HACCP-Verantwortliche. Sie ersetzt nicht die jährliche Hygieneschulung aller Mitarbeiter.
  • Sie ersetzt auch nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die nur das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durchführen darf.
Zur Hygieneschulung für Mitarbeiter →

Geld-zurück-Garantie