Hygieneschulung Pflege online: Pflicht für Küche, Hauswirtschaft und Stationsdienst

Kurz erklärt

Ja. Für Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen ist die Online-Hygieneschulung gesetzlich zulässig: Sowohl die jährliche Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV als auch die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG (mindestens alle 2 Jahre) darf jeder Mitarbeiter online absolvieren. Jeder erhält eine eigene Teilnahmebescheinigung, die bei Kontrollen als Nachweis vorlegbar ist. Nur die einmalige Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG vor Tätigkeitsbeginn übernimmt das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt und wird durch die Online-Schulung nicht ersetzt.

In Pflegeeinrichtungen essen besonders empfindliche Menschen: Senioren mit geschwächtem Immunsystem reagieren auf Hygienefehler deutlich stärker als gesunde Erwachsene. Deshalb muss jeder, der in der Großküche oder Zentralküche arbeitet, Speisen auf die Wohnbereiche verteilt, Zwischenmahlzeiten zubereitet oder Getränke andickt, in Lebensmittelhygiene geschult und nach Infektionsschutzgesetz belehrt sein. Online lässt sich das für das ganze Haus flexibel und nachweisbar erledigen, ohne den Schichtbetrieb zu stören.

Zwei Pflichten, ein Ziel: die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV / VO (EG) 852/2004 (jährlich) und die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG (Folgebelehrung alle 2 Jahre). Unsere Online-Schulung deckt beides in einem Durchlauf ab. Die Nachweise muss der Träger für jeden Mitarbeiter dokumentieren und bei Kontrollen vorlegen können.

Online-Hygieneschulung

Pflege-Team online schulen: pro Mitarbeiter eine Bescheinigung

8 Module mit Lerntext und Wissenstest, inkl. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Die Schulung deckt die für Pflegeeinrichtungen relevanten Themen ab: Kühlkette, Temperaturführung beim Warmhalten und Verteilen, Personalhygiene und Dokumentation. Jeder im Team startet mit einer kostenlosen Vorschau; die vollständige Schulung inkl. Teilnahmebescheinigung (PDF) gibt es für 29,90 € pro Person.

Online-Schulung starten →Mehrere Mitarbeiter? Team-Pakete und Jahres-Abo für Betriebe →

Ersetzt nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Gesundheitsamt / beauftragter Arzt).

Wer in der Pflegeeinrichtung muss geschult werden?

Küche & Zentralküche

Zubereitung, Lagerung, Kühlkette, Warmhalten über 65 °C: volle Hygieneschulung.

Hauswirtschaft & Speisenverteilung

Speisenwagen, Stationsküchen, Verteilen auf Wohnbereiche: schulungspflichtig.

Pflegekräfte mit Essensausgabe

Mahlzeiten anreichen, Zwischenmahlzeiten, Getränke andicken: auch hier gilt die Pflicht.

Aushilfen & Ehrenamtliche

Vor der ersten Tätigkeit mit offenen Lebensmitteln schulen und belehren.

So läuft die Online-Schulung in der Einrichtung

  • Flexibel pro Person: jeder Mitarbeiter absolviert die Schulung neben Schicht- und Stationsdienst am eigenen Gerät, in 20 bis 40 Minuten.
  • Wissenstest: kurze Lernerfolgskontrolle pro Modul, bei Bestehen gibt es die Bescheinigung.
  • Nachweis je Mitarbeiter: personalisierte Teilnahmebescheinigung als PDF, sofort und bei Kontrollen vorlegbar.
  • Fristen im Blick: jährliche Schulung und 2-Jahres-Belehrung für den Träger dokumentieren, mit HACCP Control auch automatisch erinnern lassen.

Tipp: Wer Schulungsnachweise für das ganze Haus zentral verwalten und an Fristen erinnert werden möchte, kann das HACCP-System für Pflegeheime von HACCP Control nutzen.

Häufige Fragen

Wer in der Pflegeeinrichtung muss eine Hygieneschulung machen?

Alle, die mit offenen Lebensmitteln umgehen: das Team der Großküche oder Zentralküche, hauswirtschaftliche Kräfte, Mitarbeiter der Speisenverteilung auf den Wohnbereichen sowie Pflegekräfte, die Essen ausgeben oder Zwischenmahlzeiten zubereiten. Auch Aushilfen und Ehrenamtliche müssen vor der ersten Tätigkeit geschult und nach § 43 IfSG belehrt sein.

Müssen Pflegekräfte eine Hygieneschulung machen, wenn sie Essen verteilen?

Ja. Wer offene Lebensmittel ausgibt oder aufbereitet, fällt unter die Schulungspflicht nach § 4 LMHV und die Belehrungspflicht nach § 43 IfSG. Das gilt auch für Pflegekräfte, die auf dem Wohnbereich Mahlzeiten anreichen, Zwischenmahlzeiten vorbereiten oder Getränke andicken.

Wie oft muss die Hygieneschulung im Pflegeheim wiederholt werden?

Die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV wird jährlich empfohlen (Stand der Technik nach DIN 10514). Die Infektionsschutz-Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG ist mindestens alle 2 Jahre Pflicht. Neue Mitarbeiter vor Tätigkeitsbeginn. Der Träger muss die Nachweise für jeden Mitarbeiter dokumentieren.

Kann das Team einer Pflegeeinrichtung die Hygieneschulung online machen?

Ja. Schulung und Folgebelehrung sind online zulässig und für jeden Mitarbeiter einzeln absolvierbar, flexibel neben Schicht- und Stationsdienst. Jeder erhält eine eigene Teilnahmebescheinigung. Nur die behördliche Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG) muss vor Ort beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt erfolgen.

Pflege-Team jetzt online schulen

Hygieneschulung inkl. Folgebelehrung für Küche, Hauswirtschaft und Stationsdienst: online, mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als PDF. Kostenlose Vorschau, dann 29,90 € pro Person. Für mehrere Mitarbeiter gibt es Team-Pakete ab 119 € oder das Jahres-Abo für 199 € pro Jahr.

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