Warmhalten und Speisentransport: Temperatur, Warmhaltezeit und Protokoll

Kurz erklärt

Warm ausgegebene Speisen müssen an allen Stellen mindestens 60 °C haben; die DIN 10508:2022-03 empfiehlt 65 °C als Sicherheitsaufschlag. Zwischen dem Ende des Garens und der Abgabe an den letzten Gast sollen höchstens 3 Stunden liegen, der Transport eingerechnet. Reicht die Zeit nicht, wird nach dem Garen schnell abgekühlt und vor Ort auf mindestens 72 °C regeneriert.

Die Werte auf einen Blick

SchrittWertQuelle
Heißhalten und Ausgabemind. 60 °C an allen Stellen, empfohlen 65 °CDIN 10508:2022-03
Warmhaltezeitmax. 3 Stunden vom Ende des Garens bis zum letzten GastDGE-Qualitätsstandards, BfR
Eihaltige Speisennicht länger als 2 Stunden anbietenDGE (FitKid)
Abkühlen nach dem Garenvon 60 auf 7 °C in höchstens 2 StundenBfR
Cook & Chill: Lagernmax. 3 °CDGE
Regenerierenmind. 72 °C für mind. 2 MinutenBfR, DGE

DIN-Normen und DGE-Qualitätsstandards sind keine Gesetze, sondern der Maßstab, an dem die Lebensmittelüberwachung die Gute Hygienepraxis misst. Verbindlich ist die VO (EG) Nr. 852/2004.

Was das Gesetz verlangt

Die VO (EG) Nr. 852/2004 nennt keine Gradzahl, aber drei Pflichten, an denen jede Warmverpflegung hängt. Transportbehälter müssen erforderlichenfalls die Lebensmittel auf einer geeigneten Temperatur halten können und eine Überwachung der Beförderungstemperatur ermöglichen (Anhang II Kapitel IV Nr. 7). Von Temperaturvorgaben darf beim Transport und Servieren nur für begrenzte Zeit abgewichen werden, wenn die Gesundheit nicht gefährdet ist (Kapitel IX Nr. 5). Und Speisen, die kalt gelagert werden sollen, sind nach dem Erhitzen so schnell wie möglich abzukühlen (Kapitel IX Nr. 6).

Die konkreten Werte kommen aus der DIN 10508:2022-03, den Hygieneregeln des BfR für die Gemeinschaftsgastronomie und den DGE-Qualitätsstandards für Kita, Schule sowie „Essen auf Rädern“ und Senioreneinrichtungen. Alle drei nennen dieselben Eckwerte: mindestens 60 °C, empfohlen 65 °C, höchstens 3 Stunden.

Warmhalten, Cook & Chill oder Cook & Freeze?

Welche Regeln im Alltag zählen, hängt vom Verpflegungssystem ab:

  • Cook & Hold (Warmverpflegung): Die Zentralküche gart, die Speisen kommen warm in Warmhalteboxen an, vor Ort wird nur portioniert und ausgegeben. Hier zählt die 3-Stunden-Grenze ab Ende des Garens, der Transport liegt mittendrin.
  • Cook & Chill: Garen und Ausgabe sind zeitlich und räumlich getrennt. Die Speisen werden direkt nach dem Garen schnell abgekühlt, bei höchstens 3 °C gelagert und vor Ort auf mindestens 72 °C für mindestens 2 Minuten regeneriert.
  • Cook & Freeze: Die Speisen werden nach dem Garen schockgefroren, bei mindestens minus 18 °C gelagert und vor Ort auf mindestens 70 °C im Kern erhitzt.

Wer selbst abkühlt, muss schnell sein: Das BfR nennt für den Bereich zwischen 60 und 7 °C höchstens 2 Stunden. Große Töpfe schaffen das nicht im Kühlschrank; flache Behälter, ein Kaltwasserbad oder ein Schnellkühler helfen.

Speisentransport: was ins Protokoll gehört

Ob die 3 Stunden und die 60 °C eingehalten sind, lässt sich nur mit Uhrzeiten und Temperaturen zeigen. Diese Punkte gehören auf jedes Transport- und Ausgabeprotokoll:

WasWann
Uhrzeit Ende des Garensin der Küche
Temperatur warme Speisen bei Abfahrtbeim Verladen
Temperatur kalte Speisen bei Abfahrtbeim Verladen
Uhrzeit und Temperatur bei Ankunftbei der Übergabe
Temperatur bei Ausgabebeginnvor dem ersten Teller
Uhrzeit Ausgabeendenach dem letzten Teller

Gemessen wird in der Speise, nicht in der Box oder im Wasserbad. Wie Sie das Thermometer dafür prüfen, steht unter HACCP-Thermometer; Kühltemperaturen für die kalten Komponenten unter Kühlschrank-Temperaturliste.

Kita, Schule, Pflege, Catering

  • Kita und Schule: Die DGE-Standards rechnen bis zur Abgabe an die letzten Kinder. Bei langen Lieferwegen empfehlen sie, direkt nach dem Garen herunterzukühlen und vor Ort portionsweise zu regenerieren. Mehr unter HACCP in der Kita.
  • Pflege und „Essen auf Rädern“: Dieselben Werte gelten nach dem DGE-Standard für Senioren. Bei Touren mit vielen Stopps entscheidet der letzte Empfänger über die Zeit. Mehr unter HACCP im Pflegeheim.
  • Catering: Abfahrt, Ankunft und Ausgabeende mit Uhrzeit festhalten, Warmhalteboxen vorheizen, warme und kalte Speisen getrennt verladen. Mehr unter HACCP im Catering.

Rückstellproben gehören in der Gemeinschaftsverpflegung dazu, auch ohne allgemeine Pflicht: Die DIN 10526 nennt mindestens 100 g bzw. 100 ml je Komponente, tiefgefroren mindestens 7 Tage aufbewahrt.

In der App

In der kostenlosen HACCP-App bringen die Branchen Kita, Pflegeheim, Kantine, Gastronomie und Catering eine Warmhalte-Messung mit 65 °C als Grenzwert mit, Catering zusätzlich eine Transportkontrolle mit Temperaturen bei Abfahrt und der 3-Stunden-Grenze. Jeder Wert wird mit Zeitstempel gespeichert; ein Wert unter dem Grenzwert lässt sich nur mit Korrekturmaßnahme und verantwortlicher Person speichern.

Häufige Fragen

Wie lange dürfen Speisen warm gehalten werden?

Höchstens 3 Stunden, gerechnet vom Ende des Garens bis zur Abgabe an den letzten Gast. So steht es in den DGE-Qualitätsstandards, die sich auf DIN 10508 und die Hygieneregeln des BfR berufen. Der Transport zählt mit, weil er zwischen Garen und Ausgabe liegt. Eihaltige Speisen sollten nicht länger als 2 Stunden angeboten werden.

Welche Warmhaltetemperatur gilt, 60 oder 65 °C?

Die DIN 10508:2022-03 nennt mindestens 60 °C an allen Stellen der Speise und empfiehlt 65 °C als Sicherheitsaufschlag. Das BfR formuliert es genauso: nicht unter 60 °C, 65 °C geben zusätzliche Sicherheit. Viele Küchen arbeiten deshalb mit 65 °C als Grenzwert, damit beim Ausgeben Luft bleibt.

Was gilt für das Mittagessen in der Kita, das geliefert wird?

Der DGE-Qualitätsstandard Kita nennt mindestens 60 °C, empfohlen 65 °C, und höchstens 3 Stunden zwischen Ende des Garens und Abgabe an die letzten Kinder. Wird das wegen langer Lieferwege nicht erreicht, soll die Küche die Speisen direkt nach dem Garen herunterkühlen und vor Ort portionsweise regenerieren.

Was passiert mit Speisen, die zu lange warm gehalten wurden?

Sie werden nicht mehr ausgegeben. Wurde die Warmhaltezeit überschritten oder ist die Temperatur unter 60 °C gefallen, ohne dass klar ist, seit wann, gehört die Speise in den Abfall. Das wird mit Uhrzeit, Temperatur und Maßnahme aufgeschrieben.

Sind Rückstellproben Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, empfohlen sind sie in der Gemeinschaftsverpflegung aber dringend. Die DIN 10526 nennt mindestens 100 g bzw. 100 ml je Komponente, tiefgefroren mindestens 7 Tage aufbewahrt, empfohlen 14 Tage. Pflicht sind Rückstellproben nur in Sonderfällen nach § 3a Zoonose-Verordnung, dann mit mindestens 150 g.

Quellen