Made in Germany · Für deutsche Betriebe, nach deutschem Recht · In 23 Sprachen verfügbar
Bewertungen auf Trustpilot

Hygieneschulung in der Schule: Mensa, Schulkiosk, Ganztag und Elternhelfer

Online-Hygieneschulung

Für Küchenkräfte, Betreuungskräfte und Elternhelfer: pro Person eine Bescheinigung

8 Module mit Lerntext und Wissenstest, inkl. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Jede Person erhält die vollständige Schulung mit Teilnahmebescheinigung (PDF) für 29,90 €, erledigt in 20 bis 40 Minuten. Für wechselnde Helfer gibt es Team-Pakete ab 119 €.

Teilnehmerin hält ihre HACCP-Control-Teilnahmebescheinigung
So sieht die Teilnahmebescheinigung aus
Schulteam per Link schulen →Nur eine Person? Zur Einzelschulung für 29,90 € →

Ersetzt nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Gesundheitsamt / beauftragter Arzt).

Kurz erklärt

Ja. Wer in der Schule regelmäßig Essen zubereitet, ausgibt oder am Schulkiosk verkauft, braucht die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und eine Hygieneschulung, und zwar unabhängig davon, ob es eine angestellte Küchenkraft, eine Betreuungskraft im Ganztag, ein Elternteil oder eine Schülerfirma ist. So legt es die DGE-Handreichung im BMEL-Projekt „Schule + Essen = Note 1“ aus. Die jährliche Hygieneschulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG dürfen online erfolgen; jede Person erhält eine eigene Teilnahmebescheinigung. Nur die einmalige Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG vor der ersten Tätigkeit übernimmt das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt. Wer einmalig beim Schulfest hilft, braucht keine Schulung, sondern eine Anleitung.

Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG und brauchen nach § 36 IfSG einen Hygieneplan. Sobald in der Schule gekocht, ausgegeben oder verkauft wird, kommt das Lebensmittelrecht dazu: die VO (EG) 852/2004 und die Lebensmittelhygiene-Verordnung. Das Besondere an der Schule ist die Besetzung: Neben der Mensa-Küche arbeiten Eltern, Fördervereine, Schülerfirmen, Betreuungskräfte im Ganztag und Hausmeister mit Lebensmitteln, oft im Wechsel und ohne Ausbildung im Lebensmittelbereich. Genau dafür ist eine Online-Schulung gemacht: Jede Person schult sich, wann es passt, und der Träger hat alle Nachweise an einem Ort.

Zwei Pflichten, ein Kurs: die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV / VO (EG) 852/2004 (jährlich, orientiert an DIN 10514) und die Infektionsschutz-Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG (alle 2 Jahre). Unsere Online-Schulung deckt beides in einem Durchlauf ab, mit den Themen, die in der Schulküche zählen: Händehygiene, Krankheit und Tätigkeitsverbot, Kühlkette und Warmhalten, Allergene bei der Ausgabe, Reinigung und Abfall.

Wer in der Schule muss geschult werden?

Mensa in Eigenbewirtschaftung

Küchenkräfte des Trägers oder eines Mensavereins: Belehrung, jährliche Hygieneschulung, Nachweis pro Person wie in jeder Großküche.

Schulkiosk und Schülerfirma

Wer belegte Brötchen, Salate oder Getränke verkauft, geht mit offenen Lebensmitteln um. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig mitarbeiten, werden wie Küchenkräfte geschult.

Ganztag und Betreuung

Betreuungskräfte, die Mittagessen ausgeben, Obst schneiden oder Geschirr spülen, kommen regelmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt und brauchen Belehrung und Schulung.

Eltern, Förderverein, Ehrenamt

Regelmäßige Helfer werden wie Angestellte behandelt. Für die einmalige Hilfe beim Fest reicht eine Anleitung zum hygienisch sicheren Arbeiten.

Was einmalig gilt und was regelmäßig

PflichtWerWannOnline möglich?
Erstbelehrung § 43 Abs. 1 IfSGGesundheitsamt oder beauftragter Arzteinmalig, vor der ersten TätigkeitNein
Hygieneschulung § 4 LMHVTräger, Schulleitung oder Vereinjährlich (DIN 10514)Ja
Folgebelehrung § 43 Abs. 4 IfSGTräger, Schulleitung oder Vereinalle 2 JahreJa, in unserem Kurs enthalten
Anleitung beim SchulfestVerantwortliche vor Ortvor dem Fest, bei einmaliger HilfeKein Kurs nötig

So läuft die Online-Schulung mit wechselnden Helfern

  • Ein Link für alle: Der Träger oder Verein kauft ein Team-Paket und verteilt den Schulungslink an Küche, Ganztag und Elternhelfer. Jede Person schult sich am eigenen Handy in 20 bis 40 Minuten.
  • Wissenstest pro Modul: Kurze Lernerfolgskontrolle, bei Bestehen gibt es die Bescheinigung.
  • Nachweis je Person: Teilnahmebescheinigung als PDF mit QR-Code zur Echtheitsprüfung, bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorlegbar.
  • Überblick für den Träger: Wer ist fertig, wer fehlt noch, wann ist die nächste Jahresrunde fällig. In 23 Sprachen, damit auch Helfer ohne Deutsch als Muttersprache mitkommen.

Tipp: Wer neben den Schulungsnachweisen auch Kühltemperaturen, Warmhaltezeiten und Reinigung in der Mensa dokumentieren möchte, kann das HACCP-System für Kantine und Gemeinschaftsverpflegung von HACCP Control nutzen. Für Kitas gibt es die eigene Seite Hygieneschulung Kita.

Häufige Fragen

Müssen Eltern, die regelmäßig in der Schulmensa helfen, eine Hygieneschulung machen?

Ja. Die DGE-Handreichung im BMEL-Projekt „Schule + Essen = Note 1“ stellt Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Ehrenamtliche, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Geschirr in Kontakt kommen, den Küchenkräften gleich: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und Hygieneschulung nach DIN 10514. Das gilt ausdrücklich auch für Personen, die nur Essen an die Tischgäste ausgeben.

Reicht für das Schulfest eine kurze Anleitung statt einer Schulung?

Bei einmaligem Umgang mit Lebensmitteln, etwa beim Schulfest oder Kuchenbasar, sieht die DGE-Handreichung eine Anleitung zum hygienisch sicheren Arbeiten vor, keine Schulung. Wer dagegen regelmäßig in Mensa, Kiosk oder Ganztag mitarbeitet, braucht Belehrung und Hygieneschulung wie jede Küchenkraft.

Wer belehrt die Küchenkräfte einer Schule nach § 43 IfSG?

Die Erstbelehrung vor der ersten Tätigkeit führt nur das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch. Die Folgebelehrung alle zwei Jahre ist Sache des Arbeitgebers bzw. Trägers und darf online erfolgen. Unsere Online-Hygieneschulung enthält die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG, ersetzt aber nicht die Erstbelehrung.

Wie dokumentiert eine Schule die Schulungen für die Lebensmittelüberwachung?

Pro Person ein datierter Nachweis mit Inhalt und Name, sortiert nach Jahr. Mit der Team-Schulung von HACCP Control schulen Sie Küchenkräfte, Betreuungskräfte und Elternhelfer über einen Link, jede Person erhält eine eigene Teilnahmebescheinigung als PDF mit QR-Code zur Echtheitsprüfung, und Sie sehen in der Übersicht, wer fertig ist und wann die nächste Runde fällig wird.

Schulküche, Ganztag und Elternhelfer jetzt online schulen

Hygieneschulung inkl. Folgebelehrung für jede Person, die in der Schule mit Lebensmitteln umgeht: online, mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als PDF. Einmalig 29,90 € pro Person, kein Abo. Für Teams gibt es Pakete ab 119 € oder das Jahres-Abo für 199 €/Jahr.

Zur Team-Schulung →