HACCP-Zertifikat: was es ist, was es kostet und wie lange es gilt
„HACCP-Zertifikat“ meint entweder den Nachweis einer Person über ihre Hygieneschulung nach § 4 LMHV, also eine Teilnahmebescheinigung, oder die freiwillige Zertifizierung eines ganzen Betriebs nach einem Standard wie IFS Food oder ISO 22000. Ein amtliches HACCP-Zertifikat für einzelne Personen gibt es in Deutschland nicht; Pflicht ist die Schulung, und die Fachkenntnisse daraus sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen (§ 4 Abs. 1 LMHV).
Personen-Nachweis oder Betriebszertifizierung: der Vergleich
| Nachweis für Personen | Zertifizierung für Betriebe | |
|---|---|---|
| Was es ist | Teilnahmebescheinigung über die Hygieneschulung nach § 4 LMHV | Zertifikat über ein Audit nach einem Standard wie IFS Food, ISO 22000 oder FSSC 22000 |
| Wer es braucht | Jede Person, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt | Betriebe, die sich freiwillig zertifizieren lassen, etwa für Kunden oder den Export |
| Pflicht? | Die Schulung ja, eine bestimmte Form des Nachweises nein | Nein, Pflicht ist das HACCP-gestützte Verfahren nach Artikel 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
| Wer stellt aus | Der Betrieb selbst oder der Veranstalter eines Kurses, auch online | Eine unabhängige Zertifizierungsstelle nach dem Audit |
| Wie lange es gilt | Kein gesetzliches Ablaufdatum, jährliche Wiederholung als Stand der Technik nach DIN 10514 | Befristet nach den Regeln des Standards |
| Was es kostet | Bei HACCP Control 29,90 € pro Person, im Team-Paket ab 15,96 € pro Person | Je nach Stelle und Umfang |
Der Nachweis für Personen: die Teilnahmebescheinigung
Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, braucht nach § 4 Abs. 1 LMHV Fachkenntnisse aus einer Schulung, passend zur eigenen Tätigkeit und zu den Sachgebieten der Anlage 1 LMHV, etwa Kühlung und Lagerung oder Reinigung und Desinfektion. Auf Verlangen der zuständigen Behörde sind sie nachzuweisen. Wie der Nachweis aussieht, legt die Verordnung nicht fest. In der Regel ist es eine Teilnahmebescheinigung, im Alltag auch HACCP-Zertifikat oder Hygienezertifikat genannt.
Nicht zu verwechseln ist sie mit der Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG: Die stellt nur das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt aus, keine Schulung tritt an ihre Stelle.
Die Zertifizierung für Betriebe: IFS Food, ISO 22000, FSSC 22000
Die zweite Bedeutung betrifft den ganzen Betrieb. Nach Artikel 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer nach der Primärproduktion ein ständiges Verfahren nach den HACCP-Grundsätzen einrichten, durchführen und aufrechterhalten, im Alltag das HACCP-Konzept, und es der zuständigen Behörde in der verlangten Form nachweisen. Ein Zertifikat verlangt die Verordnung nicht.
Zertifizieren lassen kann sich ein Betrieb trotzdem, laut EU-Kommission etwa wegen Anforderungen aus dem Export oder konkreter Kundenspezifikationen (Bekanntmachung 2022/C 355/01, Anhang II, Abschnitt 3.2). Dann prüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle den Betrieb in einem Audit nach dem gewählten Standard. Das Zertifikat ist befristet und wird durch wiederkehrende Audits bestätigt. An der Schulungspflicht nach § 4 LMHV für die Mitarbeiter ändert es nichts.
Was auf einem guten Nachweis stehen muss
§ 4 LMHV schreibt keine Form vor. Damit ein Nachweis bei der Kontrolle trägt, sollte er fünf Angaben belegen:
- Name: der vollständige Name der geschulten Person.
- Datum: der Tag, an dem die Schulung abgeschlossen wurde.
- Inhalte nach § 4 LMHV: die geschulten Themen, passend zur Tätigkeit.
- Wissenstest: eine Erfolgskontrolle mit Ergebnis, nach DIN 10514 Teil des Stands der Technik.
- Prüfbarkeit: der Aussteller und ein Weg, die Echtheit von außen zu prüfen.
Nach unserer Erfahrung akzeptieren Kontrolleure nicht jede Online-Bescheinigung, auch wenn der Anbieter das verspricht. Entscheidend sind Inhalte nach § 4 LMHV, Wissenstest, Name, Datum und Prüfbarkeit.
Bei HACCP Control lässt sich das prüfen: Die Bescheinigung der Online-Hygieneschulung trägt einen QR-Code, über den die Kontrolle unter haccp-control.com/verify selbst sieht, für wen und wann sie ausgestellt wurde. Ob Ihr Nachweis alle Punkte erfüllt, zeigen die zehn Prüffragen unter Schulungsnachweis prüfen.
Wie lange ist ein HACCP-Zertifikat gültig?
Ein gesetzliches Ablaufdatum gibt es nicht, § 4 LMHV nennt keines. Als Stand der Technik gilt nach DIN 10514 eine jährliche Wiederholung, an der sich die Lebensmittelüberwachung orientiert. In der Praxis gilt eine Schulung deshalb als aktuell, wenn der Nachweis nicht älter als zwölf Monate ist. Neue Mitarbeiter brauchen die Fachkenntnisse schon vor der ersten Tätigkeit (§ 4 Abs. 1 LMHV).
Davon getrennt ist die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG: Der Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme. Die Online-Hygieneschulung von HACCP Control enthält beides, ihre Bescheinigung nennt die Schulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung.
Was kostet ein HACCP-Zertifikat?
Die Online-Hygieneschulung von HACCP Control mit Teilnahmebescheinigung als PDF kostet 29,90 € pro Person, einmalig, ohne Abo und inklusive Mehrwertsteuer. Enthalten sind 8 Module, der Wissenstest und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG.
Für Betriebe gibt es die Team-Schulung in Paketen: 5 Plätze für 119 €, 10 Plätze für 199 €, 25 Plätze für 399 €. Das sind 23,80 €, 19,90 € oder 15,96 € pro Person.
Nicht enthalten ist die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die das Gesundheitsamt gesondert berechnet. Was die Zertifizierung eines Betriebs kostet, hängt von der Zertifizierungsstelle und vom Umfang ab.
HACCP-Zertifikat kostenlos?
Lernen geht kostenlos, der prüfbare Nachweis nicht. Die Lerninhalte der Online-Hygieneschulung kommen über die Lernunterlagen per E-Mail-Link, in 23 Sprachen, sind aber kein Nachweis. Die Teilnahmebescheinigung gibt es mit der vollständigen Schulung samt Wissenstest.
Ohne Kursgebühr geht es, wenn der Betrieb selbst schult: Kenntnisse können laut EU-Kommission auch durch eine geeignete Schulung am Arbeitsplatz erworben werden (Bekanntmachung 2022/C 355/01, Abschnitt 8). Den Nachweis mit den fünf Angaben von oben erstellt der Betrieb dann selbst. Eine Vorlage gibt es unter Hygieneschulung Vorlage, alle Gratis-Wege unter Hygieneschulung kostenlos.
Für die Person, die das HACCP-Konzept verantwortet
Wer im Betrieb das HACCP-Konzept entwickelt und anwendet, ist nach Anhang II Kapitel XII Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen zu schulen, also über die Hygieneschulung hinaus. Für HACCP-Beauftragte gibt es keine amtliche Zulassung. Die Weiterbildung zum HACCP-Beauftragten endet mit Abschlusstest und Zertifikat als PDF; auch das ist kein amtliches Dokument und ersetzt nicht die Hygieneschulung der Mitarbeiter. Die Rolle beschreibt HACCP-Beauftragter: Aufgaben und Recht.
Häufige Fragen
Was ist ein HACCP-Zertifikat?
Ein HACCP-Zertifikat ist entweder die Teilnahmebescheinigung einer Person über ihre Hygieneschulung nach § 4 LMHV oder das Zertifikat eines Betriebs nach einem freiwilligen Standard wie IFS Food oder ISO 22000. Ein amtliches HACCP-Zertifikat für einzelne Personen gibt es in Deutschland nicht.
Ist ein HACCP-Zertifikat Pflicht?
Nein, weder die VO (EG) Nr. 852/2004 noch § 4 LMHV verlangen ein Zertifikat mit diesem Namen. Pflicht ist die Schulung nach § 4 LMHV, und die Fachkenntnisse sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Für Betriebe ist das HACCP-gestützte Verfahren Pflicht, eine Zertifizierung ist freiwillig.
Wie bekomme ich ein HACCP-Zertifikat?
Als Person bekommen Sie es über eine Hygieneschulung nach § 4 LMHV, im Betrieb oder online. Bei HACCP Control laden Sie die Teilnahmebescheinigung direkt nach dem bestandenen Wissenstest als PDF herunter. Ein Betrieb bekommt sein Zertifikat über das Audit einer Zertifizierungsstelle.
Kann ich ein HACCP-Zertifikat online machen?
Ja, die Hygieneschulung ist online zulässig, denn § 4 LMHV schreibt keine Form vor. Auch die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG darf online stattfinden, nur die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG bleibt beim Gesundheitsamt oder einem von ihm beauftragten Arzt.
Muss das HACCP-Zertifikat jedes Jahr erneuert werden?
Gesetzlich nicht, nach dem Stand der Technik ja. Als Stand der Technik gilt nach DIN 10514 eine jährliche Wiederholung, an der sich die Lebensmittelüberwachung orientiert. Die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG ist davon getrennt alle zwei Jahre fällig.
Verwandte Themen
Quellen
- § 4 LMHV, Schulung
- Anlage 1 LMHV, Sachgebiete
- VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 5 und Anhang II Kapitel XII
- Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01, Abschnitt 8 und Anhang II Abschnitt 3.2
- § 43 IfSG, Belehrung
- DIN 10514, Lebensmittelhygiene, Hygieneschulung (Stand der Technik)